Wer soll die Maklerprovision tragen? Käufer oder Verkäufer?
Schon seit längerem sind einige Maklerfirmen dazu übergegangen, die volle Provision nur vom Verkäufer zu fordern.
Die Doppeltätigkeit des Maklers
Nach dem gesetzlichen Leitbild wird der Makler als neutraler Vermittler zwischen beiden Parteien gesehen und ist deshalb eigentlich zur absoluten Neutralität verpflichtet. Dabei unterstellt man aber, dass der Makler von beiden Seiten beauftragt und auch von beiden Seiten entlohnt wird. Vor allem letzteres ist aber eher die Ausnahme. Ist Neutralität mit professionellem Hausverkauf überhaupt vereinbar? Können neutrale Vermittler so erfolgreich sein wie „Verkäufer-Makler“?
Was spricht für die einseitige Vertretung des Verkäufers?
Erwartet nicht der Verkäufer, der einen Makler beauftragt hat, dass dieser sich nach Kräften um sein Objekt bemüht, um einen zufriedenstellenden Preis zu erzielen? Der Makler, der nur die Interessen des Verkäufers vertritt, darf sich eindeutig mit dem Verkäufer identifizieren. Die Interessen des Verkäufers und die des Maklers laufen parallel. Der Käufer dagegen möchte das Gegenteil erreichen. Will der Makler die Provision vom Käufer, müsste er diesem „dienen“, was dann aber nicht im Sinne des Verkäufers wäre! Nur wenn der Verkäufer den Makler bezahlt, darf der Makler für ihn Partei ergreifen!
- Wenn die Käufer keine Provision zahlen müssen, gibt es keinen Grund mehr, nicht zum Makler zu gehen.
- Maklerangebote mit dem Hinweis „Keine Käuferprovision“ werden positiv aufgenommen.
- Der Verkäufer kann sicher sein, dass der Makler in erster Linie für ihn tätig ist und seine Interessen vertritt.
- Verkäufer und Käufer sind zufriedener, das Verkaufen wird einfacher!
Der Verkäufer „erlebt“ die volle Maklerleistung und ist zum Schluss froh, wenn das Geschäft „in trockenen Tüchern“ ist. Er sieht die Arbeit des Maklers mit anderen Augen und freut sich vielleicht sogar, den Makler nun auch entlohnen zu können. Der Käufer dagegen „erlebt“ den Makler so als einen Helfer, der nichts extra kostet. Letztlich ist es für beide Seiten fast egal, auf welcher Seite die Provisionspflicht ist, denn der Käufer zahlt im Endeffekt die Summe aus Kaufpreis und Provision und der Käufer erhält den Kaufpreis ohne Provision.